1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen NOVARIS CLEAN, Inhaber Daniel Merkl, Friedrichstraße 8, 04895 Falkenberg/Elster (nachfolgend „NOVARIS CLEAN“) und seinen Kunden über Reinigungs-, Pflege-, Betreuungs- und sonstige vereinbarte Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn NOVARIS CLEAN ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von NOVARIS CLEAN sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn NOVARIS CLEAN den Auftrag in Textform bestätigt, mit der Leistungserbringung beginnt oder der Kunde ein verbindliches Angebot annimmt.
Der konkrete Leistungsumfang, der Einsatzort, Termine, Vergütung und besondere Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
3. Leistungsumfang und Ausführung
NOVARIS CLEAN erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Geschuldet ist ausschließlich der konkret vereinbarte Leistungsumfang. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt und können gesondert berechnet werden.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt NOVARIS CLEAN die Art der Ausführung, den Personaleinsatz sowie die verwendeten Arbeitsmittel nach fachlichem Ermessen. Sicherheits- und Hygienevorgaben des Kunden sind NOVARIS CLEAN vor Beginn der Leistung mitzuteilen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle Voraussetzungen bereit, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere ein sicherer und ungehinderter Zugang zu den zu bearbeitenden Bereichen, die erforderliche Versorgung mit Strom und Wasser, die Information über Gefahrenstellen sowie die rechtzeitige Benennung einer ansprechbaren Kontaktperson.
Entstehen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung Wartezeiten, Mehraufwand oder eine Leistungsverschiebung, kann NOVARIS CLEAN die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten berechnen. Die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
5. Termine
Vereinbarte Termine und Ausführungszeiträume gelten vorbehaltlich einer rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden, geeigneter Witterungsbedingungen sowie unvorhersehbarer Umstände. Kann eine Leistung aus Gründen, die NOVARIS CLEAN nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden, wird ein Ersatztermin abgestimmt.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung sowie Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fällig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. NOVARIS CLEAN ist berechtigt, für zusätzlich beauftragte oder durch den Kunden verursachte Mehraufwände eine angemessene zusätzliche Vergütung zu verlangen, sofern diese zuvor abgestimmt oder zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich waren.
7. Mängel und Nachbesserung
Erkennbare Mängel sind NOVARIS CLEAN unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. NOVARIS CLEAN erhält zunächst Gelegenheit zur angemessenen Nacherfüllung. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Haftung
NOVARIS CLEAN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
9. Verbraucher und Widerrufsrecht
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert in der gesetzlich erforderlichen Form informiert. Diese AGB beschränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte von Verbrauchern.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von NOVARIS CLEAN. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
